Eine Ermäßigung ist - bei Vorliegen der Vorraussetzungen - für halbinterne und für die vollinterne Unterbringung Ihrer Tochter/ Ihres Sohnes, nicht aber für die Verpflegung, vorgesehen. Ein Antrag auf Ermäßigung kann innerhalb eines Monats nach Aufnahme bei der Leitung des Schülerheimes eingebracht werden. Sollten die Vorraussetzungen für einen Antrag auf Ermäßigung nachweislich erst zu einem späteren Zeitpunkt eintreten, kann ein solches Ansuchen auch nach dieser Frist gestellt werden. Für den Antrag auf Ermäßigung ist ausschließlich das an den Schulen aufliegende Antragsformular zu verwenden.
| bei einer jährlichen Bemessungsgrundlage | Betreuungsbeitrag monatlich - Ermäßigung in % | |
|---|---|---|
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bis 11.222,99 | 100 |
| von 11.223,-- | bis 12.626,99 | 90 |
| von 12.627,-- | bis 13.889,99 | 80 |
| von 13.890,-- | bis 15.011,99 | 70 |
| von 15.012,-- | bis 15.993,99 | 60 |
| von 15.994,-- | bis 16.881,99 | 50 |
| von 16.882,-- | bis 17.676,99 | 40 |
| von 17.677,-- | bis 18.378,99 | 30 |
| von 18.379,-- | bis 18.986,99 | 20 |
| von 18.987,-- | bis 19.500,99 | 10 |
Bis zur Entscheidung über die Ermäßigung durch die Schülerbeihilfenbehörde wird die Entrichtung der Beiträge
für Unterbringung/Nächtigung gestundet; in den folgenden Schuljahren ist bis zur Entscheidung der Beitrag des vergangenen
Schuljahres zu leisten.
Nach Überprüfung des Anspruches ergeht ein Bescheid des Stadtschulrates für Wien und in
Zweitschrift an die Verrechnungsstelle des Schülerheimes als Grundlage für die weitere Einhebung des Betreuuungsbeitrages.
In der Folge ist der Beitrag unverzüglich zur Einzahlung zu bringen.